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Impressum

Stromberg Consulting GmbH

Holger Stromberg, Geschäftsführender Gesellschafter

Wasserburger Landstraße 16

85598 Baldham

eMail: info@stromberg-consulting.de

Umsatzsteuer IdNr.: DE 81 428 9092

Eingetragen in München Handelsregister: HRB Nr. 156 402

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Verweise. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Fotos - Copyright: Mike Meyer 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  • § 1 Anwendungsbereich

    1. Diese AGB ́s finden auf alle Verträge zwischen der STROMBERG Consulting GmbH und ihren Auftraggebern Anwendung. Abweichende Vertragsbedingungen werden – außer es wurde Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt– nicht anerkannt.

    2. Soweit zwischen den Vertragsparteien individuell – vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB ́s. Diese AGB ́s gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Vertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

    § 2 Leistungen von STROMBERG

    1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die STROMBERG Consulting GmbH ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen schuldet. Sie schuldet weder die Herstellung eines Werks noch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der STROMBERG Consulting GmbH ändern auch schriftliche Aufzeichnungen der Ergebnisse zur Dienstleistung und/oder zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte durch die STROMBERG Consulting GmbH nichts. Derartige Berichte stellen außerdem keine Gutachten dar.

    2. Die STROMBERG Consulting GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.

    3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die STROMBERG Consulting GmbH nicht dazu verpflichtet ist, vom Auftraggeber erteilte Informationen, Daten oder Unterlagen auf sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen.

    § 3 Mitwirkungspflicht

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die STROMBERG Consulting GmbH zu unterstützen und ihr alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen fristgerecht zu übermitteln.

    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der STROMBERG Consulting GmbH mindestens eine Person zu benennen die ermächtigt ist, verbindlich alle zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Erklärungen für den Auftraggeber abgeben zu können.


    § 4 Datenschutz, Datenübermittlung

    1. Der Auftraggeber ist mit unverschlüsselten Emails zum Daten- und Informationsaustausch einverstanden. Andernfalls wird der Auftraggeber dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen.


    2. Die STROMBERG Consulting GmbH ist berechtigt, anvertraute Daten des Auftraggebers im Rahmen der Tätigkeit zu erheben, zu verarbeiten sowie zu speichern. Bei der zur Dienstleistung notwendigen Einschaltung Dritter hat die STROMBERG Consulting GmbH deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.


    § 5 Rechte an den Arbeitsergebnissen

    1. Sämtliche Urheberrechte an allen von der STROMBERG Consulting GmbH zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen erstellten Schriftstücken und Aufzeichnungen stehen ausschließlich der STROMBERG Consulting GmbH zu.


    2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher Schriftstücke und Aufzeichnungen ist dem Auftraggeber ausschließlich für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich geregelten Zwecken gestattet.


    3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der STROMBERG Consulting GmbH an Dritte bedarf derer schriftlichen Zustimmung.

  • § 6 Vergütung

    1. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.


    2. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht der STROMBERG Consulting GmbH ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der Dienstleistungen gemachten Auslagen zu.


    3. Die Aufrechnung gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.


    4. Einwendungen gegen Rechnungen der STROMBERG Consulting GmbH sind spätestens innerhalb drei Wochen nach Zugang geltend zu machen.


    5. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung durch die STROMBERG Consulting GmbH, erhält diese einen dem Umfang bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Endet der Auftrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen vorzeitig, so hat die STROMBERG Consulting GmbH zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist Anspruch auf 50% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien können einen geringeren bzw. höheren Schaden nachweisen.


    § 7 Verschwiegenheit

    Die STROMBERG Consulting GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen bezüglich aller Informationen im Zusammenhang mit der Dienstleistung zur Kenntnis gelangt, zu bewahren. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die STROMBERG Consulting GmbH von dieser Verpflichtung entbindet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die STROMBERG Consulting GmbH zur Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der verpflichtet ist.


    § 8 Haftung

    Die Haftung der STROMBERG Consulting GmbH für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Haftung für die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.


    § 9 Kündigung des Vertragsverhältnisses

    Sofern keine anderslautenden individuell – vertraglichen Vereinbarungen vereinbart wurden, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


    § 10 Schlussbestimmungen

    Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


    Gerichtsstand ist der Sitz der STROMBERG Consulting GmbH. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

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